#MeToo öffnet Türen und Tore, bringt aber auch sehr viel Verunsicherung und Angst mit sich. Wen betrifft es? Wann gilt eine Belästigung als eine sexuelle? Wie geht Frau mit diesem Thema um und wie schützt sie sich?

Sexuelle Belästigungen und Übergriffe

Es begann im Frühjahr 2017. Mehrere berühmte Film- und Serienschauspielerinnen haben ihr Schweigen gebrochen und die Welt über die sexuellen Belästigungen und Übergriffe des amerikanischen Filmproduzenten Harvey Weinstein informiert. Weinstein missbrauchte seine Machtposition, denn die Opfer waren alle in gewisser Weise abhängig von ihm.

Obwohl wir in der Schweiz strenge Gesetze haben, welche Frauen wie auch Männer vor anstössigen Witzeleien, vor Diskriminierung und vor belästigendem Verhalten sexueller Natur schützen, sieht die Realität anders aus. Frauen und Männer werden belästigt und vielfach sind Arbeitgeber mit dieser Situation überfordert.

Was ist ein Flirt und was nicht

Ein Flirt basiert auf gegenseitiger Sympathie, schmeichelt beiden Parteien und ist aufbauend. Bei sexueller Belästigung ist das höchstens bei einer der beiden Parteien der Fall. Ein Ungleichgewicht entsteht und löst bei der benachteiligten Partei unter anderem Unbehagen und Angst aus.

Wo fängt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz an

Die Schwierigkeit liegt wohl darin, dass die Grenze von aussen nicht klar definiert werden kann. Es ist nicht wie beim Übertreten der angegebenen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn oder Innerorts. Es ist komplex. Was die einen als «harmlos» empfinden, kann bei jemandem die persönliche Integrität verletzen. Entscheidend ist, wie der Empfänger dies empfindet.

Als klare Belästigung gelten folgende Handlungen:

  • Unerwünschte Körperkontakte
  • Bemerkungen über körperliche Vorzüge und Schwächen
  • Sexistische Sprüche und Witze
  • Annäherungsversuche, die mit dem Versprechen von Vorteilen bzw. dem Androhen von Nachteilen verbunden sind
  • Vorzeigen und/oder Senden von pornografischem Inhalt.

Ergänzend gilt zu erwähnen, dass solche Belästigungen von Mitarbeitenden als auch von Vorgesetzten, Partnerbetrieben oder Kunden ausgehen können.

Für die Prävention im Unternehmen sowie Intervention bei konkreten Vorfällen informiert die Website www.sexuellebelaestigung.ch des Eidgenössischen Gleichstellungsbüros (EBG). Auch betroffene Arbeitnehmer/-innen finden hier Informationen, wie etwa eine Definition von sexueller Belästigung, die relevanten rechtlichen Grundlagen oder einen Ratgeber.

Wie schützen Sie sich als Frau

Hilfreich ist es natürlich, wenn Ihr Arbeitgeber sich proaktiv für eine belästigungsfreie Unternehmenskultur stark macht. Sie selber können und sollen sich aber unabhängig davon für sich stark machen:

  • Kommunizieren Sie klar. Machen Sie kurze Sätze. Benutzen Sie keinen Konjunktiv. Sagen Sie genau was Sie wollen und was Sie nicht wollen.
  • Benutzen Sie Ihre Körpersprache als Unterstützung.
  • Wenn Sie Schuhe mit hohen Absätzen tragen, vergewissern Sie sich, dass diese Absätze fest und stark sind. Sie wollen mit beiden Füssen fest auf dem Boden stehen.

Sind Sie Unsicher? Brauchen Sie Unterstützung?

Seit Juli 2017 kann man sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz anonym auf www.belästigt.ch schildern und sich kostenlos beraten lassen. Diese Dienstleistung wird vom Bund finanziell unterstützt.


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